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Neues aus dem Bundesprogramm

Mehrgenerationenhäuser als Partner der lokalen Arbeitsverwaltung

Wie ist die Kooperation zwischen Mehrgenerationenhäusern und lokaler Arbeitsverwaltung ausgestaltet? Bestehen zwischen beiden nur punktuelle oder regelmäßige Kontakte? Mit wem genau und auf welcher Grundlage wird kooperiert? Um dies herauszufinden, wurde im zweiten Halbjahr 2016 eine bundesweite Befragung der Mehrgenerationenhäuser durchgeführt.

Erfragt wurde unter anderem, welche Arten der Kooperation es gibt, welche Personen davon angesprochen werden und worauf die gemeinsame Arbeit von Mehrgenerationenhaus und lokaler Arbeitsverwaltung abzielt.

Die Ergebnisse der Umfrage, an der knapp 80 Prozent aller Häuser teilgenommen haben, zeigen:

•    Die große Mehrheit der Mehrgenerationenhäuser arbeitet mit Jobcentern (83 Prozent) oder der Agentur für Arbeit (67 Prozent) zusammen.
•    Von der Zusammenarbeit zwischen Mehrgenerationenhäusern und der Arbeitsverwaltung profitieren insbesondere erwerbsfähige Personen, die derzeit nicht erwerbstätig sind (93 Prozent). Vor allem Arbeitssuchende, Alleinerziehende, Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer und Menschen mit Migrationshintergrund nutzen die Angebote.
•    Die gemeinsamen Angebote von Mehrgenerationenhäusern und Arbeitsverwaltungen helfen unter anderem bei der beruflichen Neuorientierung, der Qualifizierung für neue Erwerbsfelder und beim Wiedereinstieg in die Berufswelt.

Die langjährige Erfahrung der Mehrgenerationenhäuser mit dem Thema Beschäftigungsförderung zahlt sich aus. Menschen, die Unterstützung benötigen, profitieren durch Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten, die Selbstbewusstsein und Teamfähigkeit stärken. Durch berufliche Beratungsangebote können Kompetenzen erkannt und gezielt ausgebaut werden.

Die Befragung zeigt, dass die Mehrgenerationenhäusereinen wertvollen Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels vor Ort in den Bereichen Arbeitsmarkt und Beschäftigung leisten. Um dies auch in Zukunft zu unterstützen, soll auch im neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit geschlossen werden.