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Bundesprogramm

Programmhistorie

Seit 2006 werden Mehrgenerationenhäuser bundesweit gefördert. Lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Aktions- und Bundesprogrammen.

Die Idee der Mehrgenerationenhäuser wurde 2006 durch die Bundesregierung ins Leben gerufen. Viele Häuser sind seit Anfang an dabei, andere kamen im Laufe der Jahre neu hinzu. Die Grundausrichtung der Mehrgenerationenhäuser ist über die Jahre gleich geblieben, die konkrete Ausgestaltung des Programms hat sich verändert und weiterentwickelt. Ein Rückblick.
 

Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I (2006-2011)

Am Anfang stand eine Idee: Mehrgenerationenhäuser sollen das Prinzip der früheren Großfamilie in die moderne Gesellschaft übertragen. Jung und Alt begegnen sich in einem öffentlichen Raum, profitieren von ihren unterschiedlichen Kompetenzen, Erfahrungen und Interessen. Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I wurde diese Idee flächendeckend in Deutschland verankert und eine soziale Infrastruktur geschaffen, die vor Ort einen nachhaltigen Beitrag zum Zusammenhalt in der Gesellschaft leistet. Sieben Handlungsfelder standen beim Aktionsprogramm I im Mittelpunkt:

  • Vier Lebensalter unter einem Dach
    Das Mehrgenerationenhaus bringt Kinder und Jugendliche, Erwachsene, junge Alte und Hochbetagte zusammen.
     
  • Generationenübergreifende Angebote
    Alle Aktivitäten des Mehrgenerationenhauses fördern den Austausch zwischen den Lebensaltern.
     
  • Kinderbetreuung
    Das Mehrgenerationenhaus fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Beispiel durch Randzeiten- und Notfallbetreuung.
     
  • Freiwilliges Engagement
    Das Mehrgenerationenhaus ist ein Ort, an dem sich Menschen füreinander engagieren und Unterstützung in ihrem Engagement erfahren.
     
  • Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe vor Ort
    Mit haushaltsnahen Dienstleistungen erleichtern die Mehrgenerationenhäuser den Alltag der Menschen.
     
  • Einbeziehung der lokalen Wirtschaft
    Das Mehrgenerationenhaus vernetzt sich und kooperiert mit Unternehmen, Verbänden, Einrichtungen vor Ort.
     
  • Offener Treff
    Das Mehrgenerationenhaus bietet einen für alle offenen Ort der Begegnung.

 

Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (2012-2016)

Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurde seit 2012 die erfolgreiche generationenübergreifende Arbeit weiterentwickelt. Dafür erarbeitet die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern ein neues Konzept, das auf den Erfahrungen aus dem ersten Programm aufbaute und sich gezielt aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zuwandte. An die Stelle der sieben Handlungsfelder traten vier Schwerpunkte, an denen die rund 450 Häuser im Aktionsprogramm II ihr Arbeiten ausrichteten:

  • Alter und Pflege
    Mehrgenerationenhäuser fördern ein aktives Alter und ein eigenständiges Leben, verbessern die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und unterstützen dementiell Erkrankte und deren Angehörige. Download: Konzeptpapier „Alter und Pflege“
     
  • Integration und Bildung
    Mehrgenerationenhäuser schaffen Beratungs-, Unterstützungs-, Bildungs- und Integrationsangebote für Menschen jeden Alters und jeder kulturellen Herkunft.
     
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen 
    Mehrgenerationenhäuser unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenssituationen dabei, ihre familiären und beruflichen Aufgaben besser in Einklang zu bringen.
     
  • Freiwilliges Engagement
    Mehrgenerationenhäuser übernehmen eine Schlüsselrolle bei der Gewinnung von freiwillig Engagierten und der Entwicklung von Angeboten zum Freiwilligen Engagement. 

Im Aktionsprogramm II standen darüber hinaus die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung im Fokus. Das bedeutete konkret, dass Mehrgenerationenhäuser Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterentwickelten. Ebenso wurden Angebote für Arbeitsuchende und Alleinerziehende etabliert.


Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 – 2020)

Mehr Flexibilität für die Mehrgenerationenhäuser, die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte – dies stand im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Wir leben Zukunft vor“ von 2017 bis 2020 im Fokus.

Die Programmplanung zielte darauf ab, Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit zu ermöglichen, damit sie ihre Angebote noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten und Kommunen stärken können. Rund 540 Mehrgenerationenhäuser wurden in ganz Deutschland gefördert.

Zwei inhaltliche Schwerpunkte, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten, gab das Bundesprogramm vor: die Gestaltung des demografischen Wandels als verpflichtenden Schwerpunkt. Und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte als freiwilligen Schwerpunkt. Darüber hinaus wurden drei Querschnittsziele verfolgt:

  • Generationenübergreifende Arbeit
     
  • Freiwilliges Engagement
     
  • Sozialraumorientierung

Die im Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser hatten seit 1. Januar 2018 zudem die Möglichkeit, den (fakultativen) Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ umzusetzen. Dafür hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Der Sonderschwerpunkt ist Teil der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (www.alphadekade.de).

Durch das Bundesprogramm wurde zudem die kommunale Verankerung der Häuser gefestigt. Jedes Mehrgenerationenhaus musste zum Programmstart einen Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft vorlegen. Inhalt dieses Beschlusses war das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus sowie dessen Einbindung in die Planung zur Bewältigung des demografischen Wandels bzw. zur Sozialraumentwicklung.

Die im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus geförderten Häuser erhielten bis einschließlich 2019 jeweils bis zu 40.000 Euro pro Jahr, davon 30.000 Euro vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und 10.000 Euro von der jeweiligen Kommune, dem Landkreis und/oder (anteilig) vom Land. Durch diese verbindlich vorgegebene Kofinanzierung wurde die Einbettung des Mehrgenerationenhauses in die Kommune gefördert und die Rolle der Häuser als kommunale Akteure gestärkt. Im Jahr 2020 erhielten alle Mehrgenerationenhäuser einen um 10.000 Euro erhöhten Bundeszuschuss, sodass ihnen zusammen mit der Kofinanzierung insgesamt bis zu 50.000 € zur Verfügung standen. Die Förderrichtlinen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus 2019 finden Sie zum Download hier.
 

Mehrgenerationenhäuser heute und morgen

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus wie auch das 2021 gestartete Anschlussprogramm sind als Fachprogramm ins gesamtdeutsche Fördersystem aufgenommen worden.