Zum 1. Januar 2017 wird das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II vom Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus abgelöst. 450 Häuser, ob neue oder bestehende Projekte, werden sich im Bundesprogramm der Gestaltung des demografischen Wandels, der generationenübergreifenden Arbeit, der Einbindung des freiwilligen Engagements und der Sozialraumorientierung widmen. Je nach Bedarf und Interesse können sich Häuser zusätzlich der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte verschreiben.
Die Zahl der Bewerbungen beweist, dass sich das Konzept der Mehrgenerationenhäuser bewährt hat. Der große Zuspruch unter den bereits bestehenden Häusern zeigt, dass die Flexibilisierung des Programms befürwortet wird.
Aufbauend auf ihren bisherigen Erfahrungen ist es den Häusern im Bundesprogramm nun möglich, ihre Arbeit noch flexibler an ihrem Standort auszurichten. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen der Kommunen kann es hier keine Patentrezepte geben. In Abstimmung mit der Kommune sollen die Mehrgenerationenhäuser daher Angebote entwickeln, die auf die jeweiligen Bedarfe der Regionen ausgerichtet sind. Der demographische Wandel wird somit passgenau dort gestaltet, wo es am sinnvollsten ist: vor Ort in den Kommunen! Durch die Kofinanzierung und die Einbindung der Mehrgenerationenhäuser in die örtliche Sozialraumplanung wird der Schulterschluss zwischen Häusern und Kommunen von Beginn an gewährleistet.
Die Auswahlentscheidung trifft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Abstimmung mit den Ländern. Vom 5. September bis zum 31. Oktober 2016 sind die ausgewählten Träger dann aufgefordert, ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen einzureichen. Bei einer Bewilligung werden die Mehrgenerationenhäuser voraussichtlich bis Ende 2020 mit jeweils 40.000€ jährlich gefördert, wobei 30.000€ vom Bund finanziert werden.