Das BMFSFJ hat am Donnerstag, den 15. März die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Länder und Kommunalen Spitzenverbände sowie die Mitglieder der Kooperationsgruppe im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zum Sonderschwerpunkt „Qualitätskriterien für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser“ eingeladen. Die Teilnehmenden wurden über die Ziele der Entwicklung von Qualitätskriterien, den bisherigen Entwicklungsprozess und den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die Planung des weiteren Vorgehens informiert.
Dr. Sven-Olaf Obst, der für den demografischen Wandel und die Mehrgenerationenhäuser zuständige Unterabteilungsleiter im Familienministerium, betonte: „Die Mehrgenerationenhäuser leisten eine hervorragende Arbeit vor Ort, da sie die Belange der Menschen in ihrem Umfeld kennen. Durch die Erarbeitung von Qualitätskriterien kann diese Leistung noch besser sichtbar gemacht werden.“
20 ausgewählte Mehrgenerationenhäuser arbeiten seit Beginn des Bundesprogramms im Jahr 2017 unter der Federführung der Programmpartnerin Evaluation an der Entwicklung, Erprobung und Einführung von Qualitätskriterien für die Arbeit der rund 540 Mehrgenerationenhäuser. „Die beiden leitenden Fragen bei der Entwicklung der Kriterien sind ‚Was zeichnet ein Mehrgenerationenhaus aus?‘ und ‚Wie sollte ein gutes Mehrgenerationenhaus arbeiten?‘“, berichtete Dr. Nikola Ornig, Projektleitung im Sonderschwerpunkt. Ziel des Prozesses ist die Formulierung eines Rahmens für die Arbeit der Häuser, mit dem die sehr unterschiedlichen Mehrgenerationenhäuser gleichermaßen arbeiten können. „Die Debatte um Qualitätskriterien beschäftigte die Mehrgenerationenhäuser schon in den Vorgängerprogrammen“, erläuterte Paloma Miersch, Leiterin des Referats Mehrgenerationenhäuser. „Häuser aus einzelnen Ländern haben bereits eigene Kriterien erarbeitet. Daher und vor dem Hintergrund des Vorhabens der „Sicherung der Mehrgenerationenhäuser“ auch im aktuellen Koalitionsvertrag ist die Entwicklung und Einführung von Qualitätskriterien auf der Bundesebene höchste Zeit“, so Miersch weiter.
Der Sonderschwerpunkt ist auf die gesamte Förderperiode des Bundesprogramms bis 2020 angelegt. Die gemeinsame Arbeit erfolgt in Workshops, Telefonkonferenzen und durch die Arbeit an gemeinsam genutzten Onlinedokumenten. Die Qualitätskriterien werden von den Expertinnen und Experten aus den Mehrgenerationenhäusern selbst entwickelt und sind daher eng an der Realität und Praxis der Häuser orientiert. Im November werden die erarbeiteten Kriterien allen Mehrgenerationenhäusern in einer gemeinsamen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die Erprobung und Einführung der Qualitätskriterien folgt dann bis 2020.
Dass die Länder, Kommunen und Trägerorganisationen die Arbeit im Sonderschwerpunkt ebenfalls als richtig und wichtig erachten, wurde in der regen Frage- und Diskussionsrunde deutlich.