Damit die MGH Bundesfreiwilligendienste einsetzen können, müssen sie zunächst als Einsatzstelle anerkannt werden. Dank einer BAFzA-internen Kooperation gilt für alle MGH ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren. Dies bedeutet, dass für den Anerkennungsantrag eine Beifügung von Freistellungsbescheid und Statuen nicht erforderlich ist. Eine Übersicht der Kontaktdaten aller regionalen Beraterinnen und Berater im BFD des BAFzA ist im Intranet abrufbar. Darüber hinaus finden Sie dort weitere Informationen sowie das Antragsformular für MGH. Alle Informationen zum vereinfachten Anerkennungsverfahren als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst wurden den Koordinatorinnen und Koordinatoren per E-Mail zugesendet.