(Stand: 08.07.2022)
Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Glinkastraße 24, 10117 Berlin.
Durchführung des Wettbewerbs
Für die technische und organisatorische Durchführung des Wettbewerbs hat der Veranstalter die Agentur neues handeln, Potsdamer Straße 87, 10785 Berlin, beauftragt.
Teilnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb Bundespreis Mehrgenerationenhaus ist die Einreichung vollständig ausgefüllter Bewerbungsunterlagen, die ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal erfolgen kann. Mit der Einreichung der Wettbewerbsunterlagen erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen, die Datenschutzbestimmungen sowie die Hinweise zu Urheber- und Nutzungsrechten an.
Die Teilnahme am Wettbewerb selbst ist kostenfrei, es werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben. Soweit auf Seiten der Teilnehmenden Kosten für die Aufbereitung und Übersendung der Teilnahmeunterlagen entstehen, werden diese finanziell nicht erstattet.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen, die über das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden (im Folgenden: Mehrgenerationenhäuser).
- Die Erfüllung der Querschnittsaufgaben, wie unter „Teilnahmekriterien“ erläutert, ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
- Das Projekt muss dokumentiert worden sein. Das Einreichen von Bildern/Fotos (unter Berücksichtigung der Einwilligung der fotografierten Personen) ist Teilnahmevoraussetzung für den Wettbewerb. Videos und Bewegtbild können nicht eingereicht werden.
- Die Bewerbung muss von der Koordinatorin oder dem Koordinator des jeweiligen Mehrgenerationenhauses eingereicht werden.
- Projekte, die bereits zum DemografieGestalter 2018, 2019 oder 2020 oder zum Bundespreis Mehrgenerationenhaus 2021/22 eingereicht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Als Projekt gelten sowohl einmalige als auch dauerhafte Angebote eines Mehrgenerationenhauses.
- Das Projekt muss bereits umgesetzt worden sein, bzw. kann sich ggf. auch noch in der Umsetzung befinden. Einreichungen von reinen Konzepten oder Projektideen sind unzulässig.
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbungsfrist für sämtliche Preise beginnt am Dienstag, 4. Oktober 2022 und endet am Freitag, 16. Dezember 2022, 24:00 Uhr. Berücksichtigt werden nur Bewerbungen, die im vorgenannten Zeitraum beim Veranstalter über das Online-Bewerbungsportal eingegangen sind. Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Bewerbungszeitraum zu verlängern.
Bewerbungsprozedere
- Die jeweiligen vorgesehenen Pflicht-Eingabefelder der jeweiligen Bewerbungsformulare müssen online vollständig ausgefüllt werden. Bewerbungen, die anderweitig eingesandt werden, z. B. auf dem Postweg oder per Telefax, werden nicht berücksichtigt.
- Der Bewerbung müssen mindestens ein, maximal fünf Bild-Dateien zur Veranschaulichung des Projekts beigefügt werden.
- Nach Bestätigung der Hinweise zu Urheber-und Nutzungsrechten an das BMFSFJ sowie der Hinweise zum Datenschutz und der Teilnahmebedingungen ist die Bewerbung innerhalb des zulässigen Zeitraums über das Onlineformular durch Betätigung des Absenden-Buttons einzureichen. Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
- Wenn die Bewerbung erfolgreich eingesandt wurde, wird eine Bestätigung via E-Mail an die im Einreichungsformular angegebene E-Mail-Adresse versendet.
Übersenden von Bildern/Texten
Im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb ist es Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden Bilder des jeweiligen Projektes hochladen und Beschreibungstexte übersenden.
Damit die Rechte von Dritten nicht beeinträchtigt werden, gilt Folgendes:
- Die Teilnehmenden versichern, dass die Inhalte der übersandten Dateien selbst verfasst/erstellt wurden und frei von Rechten Dritter sind, das heißt, dass alle erforderlichen Rechte an den eingereichten Texten und Bildern vorliegen und dass sämtliche Urheber- und Schutzrechte bei den Teilnehmenden liegen. Wenn und soweit auf Bildern Personen abgebildet sind, muss eine Einverständniserklärung dieser Personen vorliegen. Die Teilnehmenden sichern zu, dass, falls Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte von Dritten an einzelnen Werken bestehen, diese Dritten der Verwendung im Rahmen dieses Wettbewerbs zugestimmt und auf das Recht auf Urheberbenennung nach § 13 S. 2 UrhG verzichtet haben. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden das BMFSFJ von allen Ansprüchen und ggf. erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, vollumfänglich frei. Auf die weiteren Hinweise unter Teilnahmeausschluss wird hingewiesen.
- Der Veranstalter wird bei allen hochgeladenen Texten und Bildern vorab prüfen, ob und inwieweit diese den Teilnahmebedingungen entsprechen und ob diese in die Rechte Dritter eingreifen. Sollte festgestellt werden, dass ein Bild in die Rechte Dritter eingreift und/oder unzulässigen Inhalts ist, kann von einer Veröffentlichung abgesehen werden, bzw. das Bild nachträglich gesperrt werden. Es sind nur solche Bilder zulässig, die im Besitz der einreichenden Organisation sind oder eine Quellenangabe beinhalten.
- Im Sinne der Barrierefreiheit müssen alle Bilder mit einem Alternativtext beschrieben werden. Im Online-Formular müssen hier im dafür vorgesehenen Feld jeweils ein möglichst sachlicher Beschreibungstext des Bildes eingefügt werden. Bitte beachten Sie dabei den Leitfaden im Intranet. Bitte beachten Sie, dass Sie eingeloggt sein müssen, um den Link zu öffnen.
- Damit die Einreichungen anschließend ggf. beim öffentlichen Voting oder in der Praxisdatenbank barrierefrei zugänglich sind, ist es wichtig, in jeglichen Texten keine Abkürzungen, Fremd- oder Fachwörter zu verwenden. Ist dies unumgänglich, sollten sie erklärt werden.
- Das Hochladen von Bildern und/oder Texten, die gewalt-, kriegsverherrlichenden, pornografischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder werbenden Inhalt haben und/oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder sonst rechtswidrige Inhalte unmittelbar enthalten oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweisen, sind nicht zulässig. Das Einstellen von Hyperlinks oder sonstigen Verweisen auf andere Webseiten ist ebenfalls nicht zulässig.
Auswahl und Preise
Alle formal korrekten Bewerbungen werden durch das Pressebüro Mehrgenerationenhaus an eine Fachjury übergeben, die vom zuständigen Referat „Mehrgenerationenhäuser“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berufen wird. Aus den formal korrekten Bewerbungen trifft die Fachjury eine Auswahl von bis zu zehn Projekten für die Shortlist. Dabei werden jeweils die Kriterien angewandt, die im Abschnitt „Worauf kommt es bei der Bewertung an?“ erläutert sind.
Das Gewinner-Projekte erhält ein Preisgeld in Höhe von 8.000 EUR. Das zweit- und drittplatzierte Mehrgenerationenhaus gewinnt den Dreh eines kurzen (Image-)films.
Jurysitzung und Preisverleihung
Die Jurysitzung ist für März 2023 geplant. Zur Preisverleihung wird eine bestimmte Anzahl von Personen ausgewählter Mehrgenerationenhäuser eingeladen. Die Preisverleihung ist für Juni 2023 geplant.
Abbruch des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Die Entscheidung über einen Abbruch liegt allein im Ermessen des Veranstalters. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.
Jedes Mehrgenerationenhaus hat die Möglichkeit, während des Wettbewerbszeitraums jederzeit seine Teilnahme zurückzuziehen. Hierfür ist eine entsprechende Mitteilung in Textform an presse@mehrgenerationenhaeuser.de erforderlich. Erfolgt eine Rücknahme der Teilnahme, so werden sämtliche Daten unwiderruflich gelöscht. Eine erneute Anmeldung mit der gleichen E-Mail-Adresse ist anschließend nicht möglich.
Teilnahmeausschluss
Von der Teilnahme sind ausgeschlossen:
- Vorhaben/Maßnahmen, die bereits bei vorherigen Wettbewerben des Bundesprogramms Mehrgenerationenhäuser prämiert wurden.
- Organisationen, deren Name und inhaltliche Ausrichtung die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellt. Darüber hinaus sind sexistische, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische, ableistische oder anders menschenfeindliche Inhalte beziehungsweise Namen von Organisation, Projekten oder Projektinhalten von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Eingereichte Projekte, bei denen gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Vertreterinnen und Vertreter des eingereichten Beitrags im Zusammenhang mit der zum Wettbewerb eingereichten Idee oder Innovation rechtliche Schritte eingeleitet oder Verfahren anhängig sind oder sein werden (insbesondere von Dritten, die eine rechtliche Inhaberschaft an der Idee besitzen). In diesen Fällen behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmende jederzeit vom Wettbewerb und den sich anschließenden Veranstaltungen auszuschließen.
- Projekte, die unter falschen Angaben eingereicht wurden.
- Projekte, die unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen eingereicht wurden.
- Teilnehmende, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
- Mitarbeitende des BMFSFJ, sowie der Agentur neues handeln AG sowie deren Familienangehörigen.
Schlussbestimmungen und Haftungsregelungen
- Das BMFSFJ behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen anzupassen; die Teilnehmenden werden in einem solchen Fall benachrichtigt. Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
- Ein Anspruch auf Registrierung für den Wettbewerb oder die Teilnahme hieran besteht nicht.
- Für Folgen, die sich aus falschen oder fehlenden Angaben der Teilnehmenden ergeben, haftet nicht der Veranstalter, sondern ausschließlich die jeweiligen teilnehmenden Mehrgenerationenhäuser als Verursacher.
- Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. In gleichem Umfang haftet der Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Teilnahme am Wettbewerb am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software des Teilnehmenden oder einer anderen Person entstehen. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. Ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Service, unrichtigen Inhalten, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leib, Leben, Körper und/oder Gesundheit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.